Verteilerschutzklassen

In diesem Beitrag möchten wir auf die Verteilerschutzklassen eingehen. Unter der Schutzklasse versteht man den Schutz vor indirekter Berührung. Eine indirekte Berührung mit Strom entsteht meistens durch einen Isolationsfehler im Inneren. Dieser kann metallische Gehäusen oder Gehäuseteile unter Spannung setzten. Würde ein Mensch das Gehäuse berühren, herrscht Lebensgefahr.

Bild zeigt das Symbol für Schutzklasse eins und zwei

 

Schutzklasse I – Allgemein

Die Schutzklasse I umfasst die meisten metallischen (elektrisch Leitfähigen) Gehäuse und Verteiler.
Metallische Verteiler die in die Schutzmaßnahme FI-Schutzschaltung oder Nullung einbezogen sind, müssen im Fehlerfall abgeschaltet werden. Damit dies auch geschieht, muss ein Fehlerstrom zum Fließen kommen. Daher muss jedes Gehäuseteil mit dem Schutzleiter verbunden sein.

Im Vorzählerteil (VZT) oder in  Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) ist seit 2008 üblicherweise die Schutzmaßnahme Nullung vorhanden (kein FI Schalter vorhanden). Dazu muss der Kurzschlussstrom der vorgelagerten Sicherung zum Fließen kommen. Daher sollte auf einen ausreichend dimensionierten Schutzleiter geachtet werden, da der benötigte Abschaltstrom (einige hundert Ampere) für die Zeit bis zum Abschalten der vorgelagerten Sicherung  fließen muss.

 

Schutzklasse I – Türerdung bei Metalltüren

Eine Türerdung ist nicht immer Pflicht, sollte aber trotzdem nicht fehlen.
Verpflichtend muss diese nur vorhanden sein, wenn Leuchten oder andere elektrische Betriebsmittel in der Tür verbaut sind.

 

Schutzklasse I – Schutzzwischenisolierung

Eine Ausnahme im Zusammenhang mit metallischen Verteilern besteht beim heute nur noch selten vorkommenden TT-Netz. Ist der Verteiler aus Metall, so ist dieser schutzzwischenisoliert gebaut. Dabei dürfen die Metallteile nicht geerdet werden. Die Hutschienen sind meistens isoliert zum Gehäuse angebracht und es muss der Text:
„Schutzisolierter Zählerverteiler nach ÖVE-IM 12. 
Bei der Bestückung und Verdrahtung Schutzmaßnahmen beachten.“ angebracht sein. Dabei darf jedoch nicht das für die Schutzklasse II typische Symbol angebracht werden.

Zur besseren Darstellung der Unterscheide zwischen Schutzklasse II und Schutzzwischenisolierung hat der ÖVE eine Grafik herausgegeben:

Bild zeigt einige Grafiken, die die Schutzklasse zwei beschreiben

 

Schutzklasse II

Die Schutzklasse II umfasst alle isoliert aufgebauten Gehäuse, Verteiler und auch Leitungen. Dabei ist auf eine vollständige Isolation nach außen zu achten, da das indirekte Berühren im Fehlerfall durch doppelte oder verstärkte Isolierung verhindert werden soll. Dadurch, dass das Gehäuse nicht geerdet ist, muss hier auch kein Schutzleiter vorhanden sein. 
Das Verteilergehäuse wird somit nicht in den Schutzleiter einbezogen.

Folgender Text aus der Vorschrift ÖVE E 8101 2019-01-01 im Punkt 412.2.2.2 ist zu beachten.

Durch die isolierende Umhüllung der Verteileranlage dürfen keine nicht isolierenden Befestigungs- oder Konstruktionsteile geführt werden, die ein Potential übertragen könnten.

 

Hierzu haben wir einige positive Beispiele

Für die Befestigung wurden Nylon-Schrauben, Gewindestangen, Abdeckkappen oder vergossene Muttern verwendet, um keine leitfähige Verbindung von innen nach außen zu verursachen.

 

Und ein paar negative Beispiele

Durch die Blechschrauben, die den Blendschutz halten, wurde eine leitfähige Verbindung geschaffen.

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