Anlagenprüfung – Was? Warum? Wie?

Eine Anlagenprüfung oder auch E-Check genannt, ist eine Überprüfung der elektrischen Anlage eines Objekts. 

Als Ergebnis muss ein Anlagenbuch übergeben werden.

In diesem Anlagenbuch müssen einige Daten erfasst sein:

  • Datum
  • Ausführendes Elektrounternehmen
  • Anlagenbetreiber
  • Anschrift der überprüften Anlage
  • Pläne für Verteiler, Installationsplan etc.
  • Messergebnisse
  • Datenblätter von Betriebsmitteln
  • Ergebnis, ob die Anlage in Ordnung ist

 

Das Anlagenbuch sollte bereits nach einer Neuinstallation vorhanden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann auch nachträglich ein Anlagenbuch erstellt werden. Dabei ist jedoch oft mehr Aufwand nötig, da alle Klemmdosen, Lampen, Verteiler etc. geöffnet bzw. demontiert werden müssen.

Tipps:

  • Der ausführende Elektrotechniker sollte bereits vor Baubeginn feststehen.
    Bereits beim Bau der Fundamentplatte sollte dieser die Erdungsanlage und nötige Leitungseinführungen planen und einbauen. In der Praxis wird das leider oft durch die Baufirma erledigt, welche oft fehlerhafte und nicht dokumentierte Erdungsanlagen errichtet.
    Eine Erdungsanlage muss immer mit Fotos und Widerstandsmessungen dokumentiert sein, um später ein positives Anlagenbuch zu erhalten.

 

Warum ein Anlagenbuch?

  • Das Anlagenbuch wird vom Gesetzgeber gefordert.
    Dies kann man mit der §57a Prüfplakette beim KFZ vergleichen.
    Das Anlagenbuch kann von der Baubehörde eingefordert werden, um eine Benützungsbewilligung zu erhalten.
  • Sicherheit! Mit einem positiven Anlagenbuch garantiert der ausführende Elektrotechniker, dass die elektrische Anlage in einem Top-Zustand ist.
  • Versicherungsschutz! Viele vergessen auf die Versicherung. Sollte trotz ordentlicher Elektroinstallation ein Unfall oder Brand entstehen, könnte ohne gültigem Anlagenbuch der Versicherungsschutz verfallen.

 

Prüfintervall

Der Intervall, in dem das Anlagebuch geprüft wird, ist von einigen Faktoren abhängig:

  • Gewerbe spätestens alle 5 Jahre
  • Privat spätestens alle 10 Jahre
    Achtung! Bei Beschäftigung von Personal im Privatbereich gelten 5 Jahre und die Anlage muss auf dem aktuellsten Stand der Technik gehalten werden.
  • Zustand der Anlage schlecht, oder starke Beanspruchung
    Tritt eine starke Belastung der Anlage auf (zB. Großküche), kann der Anlagenbuch-Aussteller das Prüfintervall verkürzen. Dann ist das Anlagebuch nur für diese Zeit gültig.
  • In Mietwohnungen muss nach jedem Mieterwechsel eine Anlagenprüfung durchgeführt werden.
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